Begleitung

Das Begleitungskonzept der Steig benennt die gemeinsamen Prinzipien und / oder Methoden in der sozialpädagogischen bzw. agogischen Begleitung.

Leitgedanken

Unser Menschenbild
Jeder Mensch hat eine eigenständige Persönlichkeit. Er besitzt gleiche Rechte und Pflichten entsprechend gesellschaftlicher Normen und Gesetze (siehe auch nachfolgenden Abschnitt Umsetzung UN-BRK). Er erfährt in der Gestaltung seines Lebens und in seiner Entwicklung persönliche, individuelle Grenzen und Behinderungen. Der Mensch mit einschränkenden geistigen und/oder körperlichen Fähigkeiten ist vermehrt auf Begleitung, Anleitung und Unterstützung angewiesen. Wir achten und respektieren sein Recht auf Selbstbestimmung und Individualität. Wir unterstützen seine Eigenständigkeit und Integration und setzen uns für seine Rechte und Pflichten ein.

 

Umsetzung UN-BRK
Die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche 2014 von der Schweiz mitunterzeichnet wurde, ist uns ein wichtiges Anliegen. So sind wir bemüht, den Klientinnen und Klienten in allen Lebens- und Themenbereichen angemessene Angebote zu machen, welche die Gleichstellung für Menschen mit Beeinträchtigung in der Institution und in der Gesellschaft begünstigen. Im Sinne dieses Anliegens schafft die Steig individuelle Beschäftigungsmöglichkeiten, ressourcen-orientierte Begleitung, bewusste Mitbestimmung sowie verbesserte Informations- und Kommunikationsstrukturen (Stichworte: Wochen-information, Leichte Sprache, Briefkasten, Selbst- und Mitbestimmung / Inklusion und Teilhabe)

Im Alltag werden die Klientinnen und Klienten zu selbstbestimmtem Handeln motiviert und unterstützt, wo es individuell notwendig ist und somit in wichtige Entscheidungsprozesse im Alltag einbezogen. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird durch verschiedene Angebote in Arbeit und Freizeit ermöglicht und kann so zur Steigerung der Lebensqualität massgeblich beitragen.

Fernziel ist die Inklusion, verstanden als visionäres Modell, für das vorurteilsfreie und barrierefreie Zusammenleben aller in einer Gesellschaft. Jeder Mensch, egal welche Einschränkungen er hat, soll die Chance haben, dabei zu sein ohne Gefahr der Ausgrenzung oder Besonderung.

 

Personenzentrierter Ansatz
Wir arbeiten nach dem personenzentrierten Ansatz. Personenzentriert Arbeiten heisst für uns:

  • Nicht von Vorstellungen ausgehen, wie Menschen sein sollten, sondern davon, wie sie sind und von den Möglichkeiten, die sie haben.
  • Den Blick immer wieder auf die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten richten (siehe auch nachfolgen Abschnitt PZP).
  • Sie zu unterstützen eigene Wege zu finden, um – innerhalb ihrer Möglichkeiten – angemessen mit der Realität umzugehen.

Methoden und Instrumente

Persönliche Zukunftsplanung
Die Entwicklung der Klientinnen und Klienten ist durch die Zukunftsbefragung, das Zukunfts-gespräch, die Evaluation sowie die individuelle Festlegung der Veränderungsbedürfnisse fester Bestandteil der Begleitungsarbeit. Zusätzlich wird auf Wunsch der Klientinnen / Klienten ein Zukunftsprojekt mit anschliessendem Fest durchgeführt. Dabei geht es um die Erarbeitung wie auch Umsetzung der ureigenen Wünsche, Träume und Bedürfnisse.

 

Normalisierungsprinzip und Sozialraumorientierung
Wo (und soweit wie) dies möglich ist, orientieren wir uns in der Begleitung am Normalisierungsprinzip. Dabei versuchen wir, ein möglichst hohes Mass an Teilhabe im Sozialraum zu erreichen.
In diesem Sinne soll sich das Leben der von uns begleiteten Menschen möglichst stark am normalen Leben im Sozialraum Appenzell orientieren.

 

Unterstützte Kommunikation
Die Unterstützte Kommunikation (UK) ist ein Instrument, mit dem Klientinnen und Klienten mit Kommunikations-Beeinträchtigungen aktiv teilhaben am Leben, das Gegenüber besser verstehen, ihre Bedürfnisse einbringen oder zeigen können und damit einen besseren Zugang zum gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Leben erhalten.

 

Bezugspersonensystem
Wir arbeiten im Bezugspersonensystem. Die Bezugsperson im jeweiligen Team ist primäre Ansprechperson für alle Beteiligten. Im Bezugspersonenkonzept sind die Aufgaben und Kompetenzen der Bezugspersonen detailliert geregelt.

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